Verkehrswertermittlung gem. § 194 BauGB (Vollgutachten)
Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien / Grundstücken / Rechten
Mögliche Zwecke
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Zugewinnausgleich bei Ehescheidung
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Erbauseinandersetzung
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Betreuungsfall
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Zwangsversteigerungsverfahren
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Familienangelegenheit
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Erwerb / Veräußerung einer Immobilie
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AfA-Abschreibung anheben (Urteil)
Bewertung von Dienstbarkeiten
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Lasten und Beschränkungen
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Wohnrecht
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Nießbrauchrecht
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Wegerecht
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andere Dienstbarkeiten


Auswertung der Bauakten



Hinweise des Sachverständigen zur Immobilienwertermittlung
Die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) gründet sich auf vom Gesetzgeber vorgegebenen
Berechnungsgrundlagen.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
- Angaben (Marktberichte) der örtlichen Gutachterausschüsse
- Modellbeschreibung bzw. -vorgaben der AGVGA.NRW
- Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006)
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG)
- u. a.
Bauschäden und -mängel werden durch den Sachverständigen in der Schadensbeurteilung bei der
Wertermittlung als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt (Feuchtigkeitsschäden, Risse usw.).
Einholung behördlicher Informationen
- Grundbuchabfrage
- Bauamt (Baulastenabfrage, Bauakteneinsicht)
- Auskünfte von Naturschutz- und Denkmalbehörden
Jedes Bewertungsobjekt wird grundsätzlich vom Sachverständigen besichtigt.
Objektbesichtigung
- Vermessung der Wohn- und Nutzflächen
- Fotografische Dokumentation
- Protokollierung der Gebäudeausstattung
- Erfassung von Bauschäden und -mängeln

Bauteile werden mirerfasst

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