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Verkehrswertermittlung gem. § 194 BauGB (Vollgutachten)

Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien / Grundstücken / Rechten

 

Mögliche Zwecke

  • Zugewinnausgleich bei Ehescheidung

  • Erbauseinandersetzung

  • Betreuungsfall

  • Zwangsversteigerungsverfahren

  • Familienangelegenheit

  • Erwerb / Veräußerung einer Immobilie

  • AfA-Abschreibung anheben (Urteil)

Bewertung von Dienstbarkeiten

  • Lasten und Beschränkungen

  • Wohnrecht

  • Nießbrauchrecht

  • Wegerecht

  • andere Dienstbarkeiten

MUSTER Gutachten
Hinweise des Sachverständigen zur Immobilienwertermittlung

Die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) gründet sich auf vom Gesetzgeber vorgegebenen
Berechnungsgrundlagen.

- Baugesetzbuch (BauGB)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
- Angaben (Marktberichte) der örtlichen Gutachterausschüsse
- Modellbeschreibung bzw. -vorgaben der AGVGA.NRW
- Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006)
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG)
- u. a.

Bauschäden und -mängel werden durch den Sachverständigen in der Schadensbeurteilung bei der
Wertermittlung als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt (Feuchtigkeitsschäden, Risse usw.).

Einholung behördlicher Informationen


- Grundbuchabfrage
- Bauamt (Baulastenabfrage, Bauakteneinsicht)

- Auskünfte von Naturschutz- und Denkmalbehörden

Jedes Bewertungsobjekt wird grundsätzlich vom Sachverständigen besichtigt.

Siegel
Objektbesichtigung

 

- Vermessung der Wohn- und Nutzflächen
- Fotografische Dokumentation
- Protokollierung der Gebäudeausstattung
- Erfassung von Bauschäden und -mängeln

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